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Kanzlei Klingler

Sie sollen Ihr Recht bekommen
bei allen Problemen rund um Bau und Handwerk

Stichworte:

Werkvertrag, VOB, Adjudikationsordnung für Baustreitigkeiten, Abnahme, Abschlagsforderung, Angebot, Arbeitsgemeinschaft, Architektenhaftung, Aufmass, Ausschreibung, Bürgschaft, Ersatzvornahme, Fälligkeit der Vergütung eines Subunternehmers, Fertigstellungsbescheinigung, Forderungssicherungsgesetz, Generalunternehmer, Gesetz über Sicherung der Bauforderung, Gewährleistungsansprüche, Kalkulationsirrtum, Kündigung des Bauvertrages, Leistungsänderung, Leistungsverzeichnis, Mangelfolgeschaden, Minderung, Pauschalpreisvereinbarung, Prüffähigkeit der Abrechnung, Schlusszahlung, Selbständiges Beweisverfahren, Sicherheitseinbehalt, Vergütungssicherung, Verjährung von Mängelansprüchen, Vertragsstrafe, Werklohnklage, Zahlungsverzug des Auftraggebers, Zurückbehaltungsrecht.

Sowohl große als auch kleine Unternehmen sollten sich im übrigen über ein systematisches Konfliktmanagement Gedanken machen.

Die Mühlen der staatlichen Justiz und erhebliche Kosten für langwierige Gerichtsabenteuer können nämlich durch vertragliche Vereinbarung einer außergerichtlichen Streitbeilegung nach AO-Bau vermieden werden.

Zügig, unbürokratisch und ohne Behinderung des Baufortschritts können so im Interesse aller Baubeteiligten durch meinen Einsatz als unparteiischer und unabhängiger Schiedsgutachter verbindlich Streitigkeiten beigelegt werden.